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Nebenkosten beim Immobilenkauf

Nebenkosten beim Immobilienkauf: Das müssen Sie miteinberechnen

23. August 2017/in Immobilie kaufen, Ratgeber/von Stefan Gassner

Immobilien in begehrten Lagen sind in der Regel generell recht teuer. Doch sobald die Finanzierung der Immobilie abgeklärt ist und es dann zum Kaufvertrag geht, kommt es dennoch oft zu einer Überraschung: Sie haben die Nebenkosten nicht mit einkalkuliert. Die Nebenkosten können nämlich äußerst trügerisch sein. Daher sollten Sie sich vor dem Kauf genau informieren, welche Kosten wofür anfallen. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu geben, haben wir die verschiedenen Arten der Nebenkosten für Sie zusammengefasst.

Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben, haben Sie die sogenannte Grunderwerbsteuer zu entrichten. Diese beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises.

Kaufen Sie das Grundstück oder die Immobilie von einem nahen Verwandten, wird für diesen Erwerbsvorgang Unentgeltlichkeit angenommen. Als nahe Verwandte gelten Lebenspartner, Ehegatten, Elternteile, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Verschwägerte, Geschwister, Nichten oder Neffen. Daher erfolgt die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei diesen Vorgängen anhand eines Stufentarifs. Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert. Der Stufentarif sieht folgendermaßen aus:

  • 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro
  • 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro
  • 3,5 Prozent darüber hinaus

Eintragung ins Grundbuch

Für Ihre Eintragung ins Grundbuch ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Diese Gebühr ist unumgänglich, da Sie erst als rechtmäßiger Eigentümer gelten, sobald Sie im Grundbuch vermerkt sind. Wenn Sie das Objekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent des Werts des Pfandrechts für deren Eintragung an. Hinzu kommt die Eingabegebühr von 44 Euro, wenn die Antragstellung im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt. Ansonsten werden 62 Euro veranschlagt. Die Vergebührung des Kredits erfolgt zu den üblichen Banktarifen Ihres Kreditinstituts.

Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften

Damit die Eintragung ins Grundbuch rechtlich gültig ist, müssen Sie die Unterschriften auf dem Kaufvertrag, bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekendarlehen gerichtlich oder notariell beglaubigen lassen. Die Kosten hierfür richten sich nach der Bemessungsgrundlage, also entweder nach dem Kaufpreis oder der Höhe des Pfandrechts, und sind durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt.

Maklercourtage

Wenn der Kauf über einen Makler abgewickelt wurde, erhält dieser nach Vertragsabschluss eine Provision. Die Höhe der Maklercourtage ist in Österreich gesetzlich geregelt und beträgt 3 Prozent des Kaufpreises. Meist ist die Höhe der Provision auf der Website des Maklers angegeben oder Sie werden im Rahmen der Besichtigung darüber informiert. Zur Maklergebühr sind außerdem 20 Prozent Mehrwertsteuer dazu zu rechnen.

Honorar für den Vertragserrichter

Der Kaufvertrag wird in der Regel von einem Notar oder Anwalt erstellt. Dieser enthält dafür von Ihnen ein Honorar. Die Höhe der Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten beträgt ungefähr 2-3 Prozent des Kaufpreises. Wie hoch die Kosten für Sie konkret sind, ist durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ein individuelles Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch

Diese Gebühr wird nur fällig, wenn Sie Ihren Kauf mit einem Kredit abwickeln. Die Höhe dieser Gebühr liegt bei 1,2 Prozent vom Pfandrecht.

Sonstige Kosten, die Sie berücksichtigen sollten

Aber auch abgesehen von den Kosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks für Sie anfallen, gibt es Dinge, die Sie in Ihre Finanzplanung einkalkulieren sollten. Wenn Sie sich ein Eigenheim einrichten wollen, kommen noch Kosten für die Einrichtung dazu. Außerdem sollten Sie sich um eine passende Gebäudeversicherung und eine Diebstahlversicherung kümmern, damit Sie lange Freude in Ihrem Eigenheim haben, ohne an negative Folgen denken zu müssen. Sparen Sie hierbei nicht am falschen Ende, schließlich möchten Sie sich ja dauerhaft in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wohl fühlen.

Das Wort „Nebenkosten“ klingt so ähnlich wie „Nebensache“, doch das ist nicht immer der Fall. Diese Kosten können nämlich einen großen Teil des Finanzierungsaufwandes ausmachen und sollten daher auf keinen Fall unterschätzt werden. Planen Sie die oben aufgelisteten Kosten auf jeden Fall in Ihre Finanzplanung ein, damit Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind. Dann sollte auch die Finanzierung an sich kein Problem darstellen.

Brauchen Sie noch ein wenig Hilfe bei der Kalkulation des Gesamtkaufpreises inklusive Nebenkosten oder sind noch generelle Fragen offen geblieben? Unser Team von SAGE Immobilien berät Sie gerne dahingehend und steht Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Titelbild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 

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5700 Zell am See, Salzburg, Österreich
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