• Link zu WhatsApp
  • Link zu Facebook
Rufen Sie uns an: +43 6542 70 170 | info@sage-immobilien.at
SAGE Immobilien | ... so verkauft man Immobilien.
  • Kaufen
    • Haus kaufen
    • Wohnung kaufen
    • Anlageimmobilie kaufen
    • Gewerbeimmobilie kaufen
    • Grundstück kaufen
  • Verkaufen
    • Bewertung
    • Bieterverfahren
  • Ratgeber
    • Downloads
  • Unternehmen
  • Kontakt
  • Hotel Seehof
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Wann Mietern eine Renovierung zusteht2 / Ratgeber3 / Wann Mietern eine Renovierung zusteht
Wann Mietern eine Renovierung zusteht

Wann Mietern eine Renovierung zusteht

21. Juli 2017/in Ratgeber, Rechtliches/von Stefan Gassner

Sie zahlen jeden Monat einiges an Miete, dann gehen Sie natürlich auch davon aus, dass die Wohnung gut in Schuss sein sollte. Ein zerschlissener Teppichboden oder ein gesprungenes Fenster passt jedoch absolut nicht in das Bild einer perfekten Mietwohnung. Leider steht Ihnen allerdings in den meisten Fällen keine vollständige Renovierung zu, denn der Vermieter ist nur in einigen wenigen Fällen dazu verpflichtet. Allerdings können Sie unter gewissen Umständen zumindest einzelne Renovierungen einfordern. Wann dies der Fall ist und was Sie bei einem Schaden in der Mietwohnung tun können, möchten wir Ihnen hier verraten.

Schaden in der Mietwohnung – das sollten Sie tun

Wasserschaden in der Mietwohnung

Bei einem Schaden in der Wohnung sollte der Vermieter unverzüglich informiert werden.

Viele Mieter wissen nicht, wie sie sich am besten verhalten sollten, sobald in der Mietwohnung etwas kaputt geht. Die Arbeiterkammer empfiehlt Mietern, sofort den Vermieter schriftlich über die Schäden zu informieren und zur Reparatur aufzufordern, wenn der Schaden nicht selbst verursacht wurde.

Wenn die Wohnungsnutzung beeinträchtigt ist, zum Beispiel bei einem Wasserschaden, können Sie ihn darüber hinaus informieren, dass Sie ein Recht auf Mietzinsminderung haben. Die Frage, ob die Nutzung der Wohnung bereits beeinträchtigt ist, lässt sich allerdings nur schwer pauschal beantworten. Daher kann es sich für Sie lohnen, erst Rat bei einem Fachanwalt oder der Mietervereinigung zu suchen – spätestens dann, wenn das Schreiben an den Vermieter wirkungslos bleibt.

Wer selbst schuld ist, repariert auch selbst

Diese Regelung sollte sich eigentlich von selbst verstehen: Für Schäden, die Sie selbst an der Wohnung verursacht haben, müssen Sie auch selbst haften und für deren Renovierung aufkommen. Dies gilt allerdings nur für Schäden, die über die normalen Abnutzungserscheinungen hinausgehen. Wenn zum Beispiel einige kleine Kratzer im Parkettboden zu finden sind, fällt dies unter normale Abnutzung und Sie müssen in der Regel nichts renovieren. Ganze Löcher oder Furchen, die Sie verursacht haben, müssen Sie jedoch schon beseitigen! Einen mit der Zeit durchgelaufenen Teppichboden oder ein, zwei kleine Löcher in der Wand muss der Vermieter allerdings hinnehmen!

Was dürfen Sie als Mieter fordern?

Für Sie als Mieter macht es einen deutlichen Unterschied, ob Sie eine Renovierungs- oder eine Modernisierungsmaßnahme fordern möchten:

  • Eine Renovierung oder Instandhaltung der Wohnung können Sie als Mieter zumindest teilweise durchaus fordern. Gilt bei Ihrer Wohnung das Mietrechtsgesetz (MRG), dürfen Sie von Ihrem Vermieter verlangen, einzugreifen, wenn das Haus selbst Schäden aufweist oder vom beschädigten Mietgegenstand eine Gefahr für Ihre Gesundheit ausgeht. Trifft das MRG nicht zu, trifft den Vermieter laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sogar eine weitergehende Erhaltungspflicht: Er muss die Wohnung stets in „brauchbarem Zustand“ erhalten. Diese Pflicht kann jedoch vertraglich auf Sie als Mieter abgewälzt werden. Informieren Sie sich also, was in Ihrem Mietvertrag genau vereinbart wurde.
  • Eine Maßnahme zur Modernisierung der Wohnung geht über die normale Instandhaltung der Wohnung hinaus, denn dadurch werden Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung verbessert. Hier haben Sie jedoch kein Recht, von Ihrem Vermieter die Durchführung der Maßnahmen zu verlangen.

MRG oder ABGB: Der kleine, aber feine Unterschied

Für welche Renovierungsarbeiten Ihr Vermieter zutrifft, und wo Sie selbst Hand anlegen müssen, ist von zwei Faktoren abhängig. Erstens müssen Sie bestimmen, welches Gesetz für Ihre Mietwohnung gilt, denn für das MRG gelten andere Bestimmungen als für das ABGB. In zweitem Falle müssen Sie zudem beachten, was in Ihrem Mietvertrag steht.

Was regelt das Mietrechtsgesetz?

Das Mietrechtsgesetz sieht ganz klar vor, dass die Vermieter nur eine „eingeschränkte Erhaltungspflicht“ trifft. Konkret bedeutet das, dass die Vermieter dafür zu sorgen haben, dass Haus und Mietgegenstände „im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden“ und „erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt werden“. Erhaltungspflichtig ist der Vermieter also für:

  • Mietrechtsgestz und AGBG

    Das Mietrechtsgesetz besagt, dass die Wohnung vom Vermieter im ortsüblichen Standard erhalten werden muss. © Robert Kneschke – stock.adobe.com

    Allgemeine Teile des Hauses wie etwa Fassade, Außenfenster und -türen, Stiegenhaus und Dach

  • Gemeinsam genützte Teile des Hauses wie Zentralheizung, Garten, Waschküche oder Lift.
  • Teile der Wohnung, von denen Schäden am Haus ausgehen können – beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder offenliegenden Stromleitungen
  • Teile der Wohnung, die den Gesundheitszustand des Mieters gefährden können, wie etwa Schimmel.

Was regelt das AGBG?

Die Gesetzeslage sieht anders aus, wenn das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (AGBG) greift. Nach AGBG ist der Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung „auf eigene Kosten in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten“. Diese Regelung ist allerdings eine sogenannte dispositive Norm, was bedeutet, dass Mieter und Vermieter im Einzelfall auch abweichende Vereinbarungen treffen können. Außerdem steht es dem Vermieter frei, zu definieren, was genau „brauchbar“ bedeutet. Dies ist nämlich nicht vom Gesetzgeber definiert, weshalb es leicht zu Streitigkeiten diesbezüglich kommen kann. Nicht immer ist nämlich klar, wann ein ernsthafter Schaden vorliegt oder ob dieser Teil der Wohnung nicht doch „brauchbar“ ist.

Was, wenn niemand für die Reparatur zuständig ist?

Bei manchen Situationen ist die Frage, wer renovieren muss, nicht eindeutig geklärt. Manchmal gibt es sogar Fälle, in denen tatsächlich niemand für die Reparatur zuständig ist.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn für eine Wohnung das AGBG gilt und im Mietvertrag die Erhaltungspflicht des Vermieters vertraglich ausgeschlossen wurde. Aber auch, wenn das Mietrechtsgesetz gilt, kann dies der Fall sein, zum Beispiel, wenn Küchengeräte, die der Vermieter zu Mietbeginn zur Verfügung gestellt hat, kaputtgehen. Ein defekter Kühlschrank oder Backofen stellt zum Beispiel weder einen Schaden an der Gebäudesubstanz noch eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar. Von daher ist der Vermieter nicht zur Reparatur verpflichtet – aber der  Mieter genauso wenig.

Der Mieter hat in diesem Fall jedoch unter Umständen ein Recht auf eine Mietzinsminderung. Er kann also einen gewissen Teil der Miete einbehalten. Dies übt Druck auf den Vermieter aus, da dieser schließlich ein Interesse daran hat, den vollen Mietzins zu erhalten. Allerdings entsteht dadurch keine Verpflichtung, die Reparatur durchzuführen. Die Mieter müssen eher mit dem Risiko leben, dass der Vermieter den Mietvertrag aufgrund der einbehaltenen Mietzinszahlungen kündigt. Daher empfiehlt sich vor einer Mietzinsminderung stets die Beratung durch einen Fachanwalt oder die Mietervereinigung.

Die Frage, welche Renovierungsarbeiten den Mietern zustehen, ist nicht eindeutig geklärt. Hier kommen einige verschiedene Faktoren zum Tragen, welche die Frage nicht pauschal beantworten lassen. Ob Ihnen also eine Renovierung zusteht oder ob Sie selbst die Kosten tragen müssen, ist daher eine Einzelfallsentscheidung, die in den seltensten Fällen ohne Komplikationen geklärt werden kann.

Ratgeber als Download: Immobiliensanierung

In unserem Ratgeber zur Immobiliensanierung möchten wir Ihnen helfen, Ihre Immobilie genau nach Ihren Vorstellungen umzugestalten. Wir begleiten Sie dabei von der Aktualisierung der Pläne bis zur Beauftragung der Handwerker und der Kontrolle und Abnahme. Sie erfahren außerdem, welche Versicherungen Sie bei der Sanierung benötigen.

Titelbild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

Jetzt herunterladen

Interessante Links

Hier findest Du ein paar interessante Links! Viel Spaß auf unserer Website :)

Seiten

  • 360° Tour
  • AGB
  • Anlageimmobilie kaufen
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Anlageimmobilie kaufen in Zell am See
  • Bauträgervertrieb
  • Besichtigungstermin
  • Bewertung
  • Bieterverfahren
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Cookies
  • Direktankauf
  • Finanzierungsrechner
  • Gewerbeimmobilie kaufen
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Zell am See
  • Grundstück kaufen
  • Grundstück kaufen in Salzburg
  • Grundstück kaufen in Salzburg-Stadt
  • Grundstück kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Grundstück kaufen in Zell am See
  • Haus kaufen
  • Haus kaufen in Bad Gastein
  • Haus kaufen in Kitzbühel
  • Haus kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Haus kaufen in Salzburg
  • Haus kaufen in Salzburg-Stadt
  • Haus kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Haus kaufen in St. Johann im Pongau
  • Haus kaufen in Zell am See
  • Haus verkaufen
  • Haus verkaufen in Bad Gastein
  • Haus verkaufen in Bad Hofgastein
  • Haus verkaufen in Bischofshofen
  • Haus verkaufen in Kaprun
  • Haus verkaufen in Kitzbühel
  • Haus verkaufen in Salzburg
  • Haus verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Haus verkaufen in Salzburg-Umgebung
  • Haus verkaufen in St. Johann im Pongau
  • Haus verkaufen in Zell am See
  • Hotel Seehof | LAKE | LOUNGE | LIVING ab Winter 2026/27
  • Immobilie kaufen
  • Immobilie kaufen im Flachgau
  • Immobilie kaufen im Lungau
  • Immobilie kaufen im Pinzgau
  • Immobilie kaufen im Pongau
  • Immobilie kaufen im Salzburger Tennengau
  • Immobilie kaufen in Bad Gastein
  • Immobilie kaufen in Kitzbühel
  • Immobilie kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie kaufen in Salzburg
  • Immobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Immobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Immobilie kaufen in St. Johann im Pongau
  • Immobilie kaufen in Zell am See
  • Immobilie mieten in Kitzbühel
  • Immobilie mieten in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie mieten in Salzburg
  • Immobilie mieten in Salzburg-Stadt
  • Immobilie mieten in Salzburg-Umgebung
  • Immobilie mieten in Zell am See
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie verkaufen im Flachgau
  • Immobilie verkaufen im Lungau
  • Immobilie verkaufen im Pinzgau
  • Immobilie verkaufen im Pongau
  • Immobilie verkaufen im Tennengau
  • Immobilie verkaufen in Kitzbühel
  • Immobilie verkaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie verkaufen in Salzburg
  • Immobilie verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Immobilie verkaufen in Zell am See
  • Immobilie weiterempfehlen
  • Immobilien Finanzierung
  • Immobilien in Bad Hofgastein kaufen
  • Immobilien in Fieberbrunn kaufen
  • Immobilien kaufen in St. Johann in Tirol
  • Immobilienexperten Zell am See
  • Immobilienmakler – Unser Tätigkeitsgebiet
  • Impressum
  • Kaufen
  • Kaufnebenkosten
  • Kaufpreisrechner
  • Kontakt
  • Mieten
  • Mietwohnung in St. Johann im Pongau
  • Mietwohnung in St. Johann in Tirol
  • PDF-Download
  • Ratgeber
  • Ratgeber zum Download
  • Ratgeber: Immobilie in der Scheidung
  • Ratgeber: Immobilien erben
  • Ratgeber: Immobiliensanierung
  • Ratgeber: Immobilienwelt
  • Ratgeber: Privater Immobilienverkauf
  • Ratgeber: Verkaufen zum Höchstpreis
  • Ratgeber: Wohnen im Alter
  • SAGE Immobilien: Ihr Immobilienmakler in Zell am See
  • Sitemap
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Altenmarkt-Zauchensee
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bachwinkl
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bad Gastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bad Hofgastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bramberg am Wildkogel
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Brixen im Thale
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Dienten
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Dorfgastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Eben im Pongau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Filzmoos
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Flachau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Goldegg
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Großarl
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hinterthal
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hollersbach im Pinzgau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hopfgarten im Brixental
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Kaprun
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Kirchberg
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Krimml
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Leogang
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Maria Alm
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Mühlbach am Hochkönig
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Neukirchen am Großvenediger
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Obertauern
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Radstadt
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Rauris
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Saalbach-Hinterglemm
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Sankt Veit im Pongau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Schladming
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in St. Johann-Alpendorf
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Wagrain
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Zell am See
  • Ski-Immobilien kaufen / verkaufen
  • Ski-Immobilien kaufen / verkaufen in Kitzbühel
  • Startseite
  • Team
  • Terminvereinbarung
  • test
  • Testimonials
  • Unternehmen
  • Unverbindliches Angebot
  • Vielen Dank
  • Widerrufsrecht
  • Wohnung kaufen
  • Wohnung kaufen in Bad Gastein
  • Wohnung kaufen in Kitzbühel
  • Wohnung kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Wohnung kaufen in Salzburg
  • Wohnung kaufen in Salzburg-Stadt
  • Wohnung kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung kaufen in St. Johann im Pongau
  • Wohnung kaufen in Zell am See
  • Wohnung mieten
  • Wohnung mieten in Kitzbühel
  • Wohnung mieten in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Wohnung mieten in Salzburg
  • Wohnung mieten in Salzburg-Stadt
  • Wohnung mieten in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung mieten in Zell am See
  • Wohnung verkaufen
  • Wohnung verkaufen in Bad Gastein
  • Wohnung verkaufen in Bad Hofgastein
  • Wohnung verkaufen in Bischofshofen
  • Wohnung verkaufen in Kaprun
  • Wohnung verkaufen in Kitzbühel
  • Wohnung verkaufen in Salzburg
  • Wohnung verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Wohnung verkaufen in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung verkaufen in St. Johann im Pongau
  • Wohnung verkaufen in Zell am See
European Property Awards Winner Apartment & Chalet Rental Zell am See
© 2026 - SAGE Immobilien
  • Link zu WhatsApp
  • Link zu Facebook
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
  • Kontakt
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Secret Link
Bitte bestätigen