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Wasserschaden: Tipps für den Notfall

Wasserschaden? So sollten Sie im Notfall vorgehen

19. Dezember 2018/in Ratgeber, Wohnen/von Stefan Gassner

Nicht selten wird uns vor Augen geführt, was das harmlos wirkende Element Wasser alles anrichten kann. Der Wohnraum bleibt freilich davor nicht gefeit und so klagen des Öfteren Bewohner über Wasserschäden unterschiedlichster Ursache. Die Konsequenzen sind dieselben: feuchtes Mauerwerk, Schimmelbefall, ruiniertes Mobiliar. Was es zu tun gibt, wenn man sich einem Wasserschaden ausgesetzt sieht, lesen Sie im Folgenden.

Ursachen: Wasserrohrbruch, Hochwasser und Co.

Sieht man sich mit einem Wasserschaden konfrontiert, ist es zu allererst wichtig, die Ursache ausfindig zu machen. Nicht immer liegt die Quelle des Übels auf der Hand. Doch ob es sich um einen Wasserrohrbruch, ein Versehen, oder Hochwasser und andere Natureinflüsse handelt, ist meist recht schnell geklärt.

Ein Wasserrohrbruch kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Generell alte Rohre, Rost, Frost, fehlerhafte Bauarbeiten etc. führen unter Umständen dazu, dass das Wasser nicht dort austritt, wo es austreten darf. Dabei ist es wichtig, die genaue Stelle ausfindig zu machen, was in manchen Fällen nur durch eine Fachkraft möglich ist. Dieses Vorgehen wird übrigens Leckageortung genannt.

Schritt für Schritt: Was tun bei einem Wasserschaden?

Wenn da Wasser plötzlich nicht aus dem Wasserhahn, sondern durch die Wand kommt oder auf dem Boden schwimmt, bleibt man oft ratlos zurück. Wo wie wann was zu tun ist und wie geht man am besten vor? Wir versuchen zusammenzufassen, wie Sie am besten vorgehen sollten, wobei sich das je nach Ursache des Wasserschadens anders gestalten kann.

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1) Bei Wasserrohrbruch: Hauptwasserhahn abdrehen

Kommt das Wasser aus einer defekten Leitung, sollte als allererstes die Wasserzufuhr gekappt werden. Der Hauptwasseranschluss, der sich meistens im Keller befindet wird zugedreht und mit der Elektrizität sollte ebenso verfahren werden.

2) Wohnung gegebenenfalls verlassen

Anschließend wird die Gefahr einzuschätzen sein. Handelt es sich ‚lediglich‘ um einen kleinen Wasserschaden, wobei etwas Wasser ins Mauerwerk gelangt ist, wird man in Ruhe zu den nächsten Schritten übergehen können. Handelt es sich um Hochwasser, oder andere Zustände, die potentiell das Wohl der Bewohner in Gefahr bringen könnten, sollte das Gebäude, die betroffenen Räumlichkeiten bzw. die Wohnung geräumt und die Feuerwehr benachrichtigt werden.

3) Zu benachrichtigen: Vermieter, Installateur u. Versicherung

Nachdem das Schlimmste erstmal verhindert wurde, muss Meldung gemacht werden. Mieter melden sich beim Vermieter und der Hausverwaltung, die dazu verpflichtet sind, weitere Schritte zu tun. Im Falle einer Eigentumswohnung meldet man den Schaden direkt bei der Versicherung und zwar schnellstmöglich.

Zusätzlich kann man den Schaden bestmöglich mithilfe von Fotos dokumentieren, die man dann der Schadensmeldung beilegen kann. Diese gelten dann als Beweise für etwaige Zweifelsfälle. Ansonsten sollte der Schaden – soweit als möglich – so bleiben gelassen werden. Ein Einschreiten seitens der Beschädigten, bevor ein Gutachten erstellt wurde, kann dazu führen, dass die Versicherung aussteigt.

Bei größeren Wasserschäden, etwa Hochwasser im Keller oder ähnliches, benachrichtigt man am besten die Feuerwehr oder ein professionelles Sanierungsunternehmen. Damit kann als erste Maßnahme das Wasser abgepumpt werden und so kein weiterer, gravierenderer Schaden entstehen. Anschließend werden Versicherung und Co. benachrichtigt und alles Weitere in die Wege geleitet.

4) Dokumente und wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen

Sind dringende Dokumente oder wertvolle Gegenstände akut durch das Wasser gefährdet, sollte man diese in Sicherheit bringen. Das gilt allerdings wirklich nur, wenn man sich nicht selbst dadurch in Gefahr bringt. Bei kleineren Wasserschäden dürfte das kein Problem sein und womöglich sind auch keine Gegenstände betroffen. Wasserflecken an der Wand schaden höchstwahrscheinlich keinen wichtigen Dokumenten.

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Wasserschaden beseitigen und Schäden eindämmen

  • Nass-Trocken-Sauger:
    Stehen Flächen unter Wasser, kann man mit einem Nass-Trocken-Sauger das Gröbste verhindern. Hat man Glück, entsteht dann gar kein weiterer Schaden. Für den Fall der Fälle sollte man aber (entgegen allen Instinkts womöglich) erst ein Foto vom Schaden machen, damit die Versicherung nicht aussteigt.
  • Teppiche und Tapete entfernen:
    Damit sich in den Textilien und in den Papierschichten keine Feuchtigkeit festsetzen und dort Schimmel ausbilden kann, sollte man diese um den Wasserfleck herum entfernen. Auch festeingebauten Teppich sollte man heraustrennen und Tapeten und Sesselleisten entfernen.
  • Nass gewordene Gegenstände trocknen:
    Zunächst sollten die Gegenstände außer Reichweite des Wassers gebracht werden. Sind sie dennoch nass geworden und haben Schaden genommen, sollte man sie wiederum fotografieren und trocknen lassen (bei Elektrogeräten unbedingt bevor man sie wieder einschaltet, dann hat man eine Chance, dass sie trotz Wasserschaden noch funktionieren).
  • Trocknungsgeräte:
    Bei kleinen Schäden reicht womöglich bereits ein einfaches Trocknungsgerät, dass im Raum aufgestellt wird. Man kann das Gerät unterstützen, indem man bei warmem, trockenem Wetter die Fenster öffnet. Hier ist allerdings wichtig, dass das Leck zuvor beseitigt wurde, sonst sickert das Wasser einfach weiter.
  • Bevor der Sachverständige die Schäden begutachtet hat:
    Bevor ein Gutachter der Versicherung da war, sollte man so wenig wie möglich an Änderungen vornehmen und wenn Maßnahmen nötig sind, alles dokumentieren. So gewährleistet man, dass einem die Versicherung nicht aussteigt. Deshalb ist es umso wichtiger, alles so schnell als möglich abzuwickeln, damit schnell Maßnahmen gesetzt werden können, denn das Risiko des Schimmelbefalls setzt bereits nach wenigen Tagen ein.
  • Sanierungsfirma beauftragen:
    Sieht man sich nicht über die Beseitigung des Schadens hinaus, beauftragt man am besten ein professionelles Sanierungsunternehmen. Es ortet und verschließt das Leck, saugt das Wasser ab, kümmert sich um Notstromversorgung, Dokumentation, Sicherungsmaßnahmen, selbst um die Versicherung und den Sachverständigen, damit alles geregelt und schnell vonstattengeht.

Wasserschäden an der Wand

Wasserschaden mit Estrichtrockner bekämpfen

Hat das Wasser die unteren Schichten erreicht, muss die Feuchtigkeit mit Druck herausgepresst werden. © schulzfoto – stock.adobe.com

An der Wand wird man Wasserschäden am besten mithilfe von Trockengeräten Herr und indem man grundsätzlich für ein trockenes Klima im betroffenen Raum sorgt. Liegen Kabel in der feuchten Stelle, müssen die Kabelkanäle unter Umständen freigelegt werden, damit man warme Luft zum Trocknen hineinleiten kann.

Wasserschäden im Estrich

Läuft Wasser in untere Schichten, wie den Estrich beispielsweise, zwischen Betonplatte und Dämmmaterial, muss die Feuchtigkeit mithilfe von Druck herausgepresst werden. Die feuchte Luft wird in den Raum geleitet, wo ein Kondensationstrockner die Luft trocknet. So fahren Fachunternehmen vor, wenn sie sich mit dem Problem eines feucht gewordenen Estrichs konfrontiert sehen.

Generell kann es mehrere Wochen dauern, bis der Schaden komplett beseitigt ist, je nachdem wie groß er ausfällt natürlich. In den meisten Fällen kann man aber die Wohnung dennoch fast in gewohntem Maße bewohnen und nutzen.

Nur in den äußersten Fällen muss man in der Zeit inzwischen woanders unterkommen, wobei auch die Ersatzunterkunft gegebenenfalls in die Leistungen der Versicherung fällt.

Was zahlt die Haushaltsversicherung?

Die eigene Haushaltsversicherung ist prinzipiell nur für die zu Schaden gekommenen Gegenstände zuständig. Wird das Gemäuer durch einen Wasserschaden vom Nachbarn beschädigt, kommt dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Sind weitere Teile des Gebäudes betroffen, greift die Gebäudeversicherung, die der Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen hat.

Darüber hinaus kommt es darauf an, ob die Ursache durch grob fahrlässiges Handeln entstanden, bzw. selbst- oder fremdverschuldet ist. Ein Beispiel dafür wäre eine übergelaufene Badewanne. Zudem ist ein Schaden nach 2 Jahren verjährt. Die Frist dafür beginnt zu Jahreswechsel. Ein im August 2018 entstandener Schaden ist also mit Ende Dezember 2020 verjährt.

Bei Schäden, die durch natürliche Einflüsse, Hochwasser, starker Regen etc. entstehen, kommt es auf die Versicherung an, ob sie von der Versicherungssumme gedeckt werden. Außerdem gilt grundsätzlich – das sei abschließend noch angemerkt – dass etwaige Sanierungsarbeiten so schnell als möglich in Gang gebracht werden sollten, denn die Folgen können, vor allem auch für die Gesundheit, gravierend ausfallen.

Titelbild: © schulzfoto – stock.adobe.com

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