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Wohnungsübergabe & Wohnungsübergabeprotokoll: Das sollte enthalten sein

Wohnungsübergabe & Wohnungsübergabeprotokoll: Das sollte enthalten sein

11. Mai 2018/in Immobilie mieten, Ratgeber/von Stefan Gassner

Mieter und Vermieter kommen zumindest einmal in die Situation des Einzugs, in den meisten Fällen aber eben auch in die Situation eines Auszugs, wahrscheinlich auch mehrerer. Bestenfalls verlaufen die jeweiligen Wohnungsübergaben reibungslos und ohne Ungereimtheiten. Für kniffligere Situationen gibt es das Wohnungsübergabeprotokoll, um Uneinigkeiten zu beseitigen. Dort wird der allgemeine Zustand der Wohnung festgehalten und im Endeffekt ermittelt, ob Mieter oder Vermieter für etwaige Schäden verantwortlich gemacht werden kann.

Hier lesen Sie, was das Übergabeprotokoll bei Wohnungen zur Miete beinhalten sollte und was man sonst noch beachten kann, damit das Protokoll auch seinen Zweck erfüllt. Prinzipiell ist die Form nämlich frei, da dieses Vorgehen nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, aber für die eventuelle Wirksamkeit vor Gericht gibt es eben doch einige Dinge, die angegeben sein sollten.

Einzugsprotokoll und Übergabe der neuen Wohnung

Beim Einzug besichtigt man, genau wie beim Auszug, gemeinsam mit dem Vermieter und eventuell einem Zeugen die Wohnung und vermerkt alles genau im Protokoll. Sind die Mängel gravierend (bspw. Schimmelbefall, nicht funktionierende Heizung, größere Löcher in der Wand) kann der Mieter noch verlangen, dass die Mängel nächstens und auf Kosten des Vermieters behoben werden.

Dabei ist es auch egal, ob Sie die Mängel bei den ersten Besichtigungsterminen bereits wahrgenommen haben, oder nicht. Die Reparaturen lässt man sich als Mieter am besten schriftlich bestätigen. Passiert die Behebung der Mängel nicht, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen, denn der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten.

Über etwaige Mängel, die vielleicht nicht gleich sichtbar sind, lohnt sich ein Gespräch mit dem Vormieter, sofern ein Kontakt zu diesem erreicht werden kann. Im Auszugsprotokoll wird dokumentiert, welche Schäden vorhanden sind und das Einzugsprotokoll kann auch Auskunft über die behobenen Schäden geben.

Abnahmeprotokoll und Übergabe der alten Wohnung

Beim Auszug ist es wichtig, dass die Wohnung in leerem Zustand begutachtet wird (sofern die Wohnung nicht möbliert vermietet wird, natürlich). So wird sichergestellt, dass alle Mängel entdeckt werden und beim Abtransport der Möbel keine weiteren Schäden entstehen können, die dann nicht im Protokoll aufscheinen. Außerdem muss die Wohnung zumindest besenrein, die Fenster geschlossen und Gas- und Wasserhähne zugedreht sein.

Im Mietvertrag wird festgelegt, wie die Wohnung zu übergeben ist. Üblicherweise müssen die Wände weiß gestrichen werden und Dübel- und Bohrlöcher geschlossen werden. Das ist aber nicht in allen Mietverhältnissen so geregelt. Ein Blick in den Mietvertrag bringt Klarheit.

Als Mieter kommt man bestenfalls etwas früher zum Begehungstermin, damit man nochmal alles kontrollieren kann, bevor es „ernst“ wird. Beim Feststellen der Mängel geht es nämlich darum zu ermitteln, ob der Mieter sich Schäden zu Schulden hat kommen lassen und inwiefern seine Kaution dafür einbehalten werden darf. Mängel, wie kleinere Kratzer im Parkett, also offensichtliche Abnutzungsspuren bei gewöhnlicher Nutzung, gehören nicht dazu.

Beim Einzug wurde dasselbe Protokoll erstellt. Mängel, die dort nicht verzeichnet wurden, nun aber aufscheinen, können auf den Mieter zurückgeführt und mit einem Teil dessen Kaution ausgebessert werden. Wie gesagt betrifft das aber nur Mängel, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, wird auch das im Protokoll vermerkt.

Vergessen Sie nicht dem Vermieter alle im Einzugsprotokoll vermerkten Schlüssel auszuhändigen. Bei Verlust des Schlüssels kann der Vermieter nämlich Schadensersatz fordern. Gesetzt den Fall Sie haben Schlüssel duplizieren lassen, müssen Sie dies kommunizieren und alle Schlüssel – Originale und Duplikate – abgeben.

Wohnungsübergabeprotokoll bei Wohnungen zur Miete

Wie bereits erwähnt, gibt es keine feste Form für das Wohnungsübergabeformular. Es werden daher im Internet zahlreiche Muster zum Download angeboten, wobei da natürlich nicht gewährleistet ist, inwiefern so eine Vorlage auch vor Gericht Bestand hätte. Selbstverständlich sind Mieter wie auch Vermieter wohl eher gewillt, etwaige Unklarheiten außergerichtlich zu klären, aber für den Fall der Fälle, sind folgende Punkte essentiell:

✓  Name des Vermieters, des/der Mieter/s, gegebenenfalls der Zeugen und deren Unterschriften

✓  Beschreibung des Mietobjekts und gegebenenfalls der Ausstattung

✓  Datum der Übergabe

✓  Datum des Einzugs, bzw. des Auszugs

✓  Die festgestellten Mängel: Dabei kann man einen Grundriss der Wohnung und Fotos der Mängel anfügen. Mit Nummerierungen werden dann die Fotos den Orten zugeordnet, an denen die Mängel zu finden sind.

✓  Übergabebestätigung und Anzahl und Art der Schlüssel

✓  Beim Einzugsprotokoll kann mit dem Auszugsprotokoll verglichen werden und vermerkt werden, dass die Mängel aus dem Auszugsprotokoll behoben

✓  Es wird auch vermerkt, wenn keine Schäden festgestellt werden konnten.

✓  Dokumentation der Übergabe: Hier werden eventuelle Vereinbarungen, etwa zur Kostenübernahme, oder Unstimmigkeiten vermerkt.

✓ Vermerk über die Mietkaution

✓ Bei Behebung der Mängel: Fristsetzung

✓ Zählerstände

Weder Mieter noch Vermieter wünschen sich Unstimmigkeiten, oder gar Streitereien beim Mietverhältnis. Doch gerade an den Schnittstellen Ein- und Auszug kann es zu solchen kommen, wenn eine der beiden Parteien die Wohnung nicht so vorfindet, wie erwartet. Für gravierende Schäden und Mängel, bzw. eher für deren Bestätigung und Behebung setzt man ein umfassendes, lückenloses Wohnungsübergabeprotokoll auf, damit auf objektive Art und Weise feststeht, wer für welche Schäden verantwortlich ist.

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