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Baubeschreibung

Merkmale und Inhalte einer Baubeschreibung: Die Basis für Ihr Bauvorhaben

26. November 2018/in Ratgeber, Rechtliches/von Stefan Gassner

Eine Baubeschreibung ist ein Formular, das alle wichtigen Eckdaten rund um den Bau eines Gebäudes enthält. Dazu gehören beispielsweise Informationen zum Bauwerber, zur Art des Bauvorhabens und zum Verwendungszweck sowie zur baulichen Anlage und den jeweils geltenden baulichen Bestimmungen. Erstellt wird die Baubeschreibung durch eine fachkundige Person, etwa dem Bauführer.

Zweck einer Baubeschreibung

Beim Abschluss des Bauvertrags ist die Baubeschreibung fixer Bestandteil. Als Bestandteil des Kaufvertrages mit der Baufirma beschreibt er den Umfang der Leistung, die erbracht werden wird, um das Haus zu errichten. Darauf kann sich berufen werden, wenn Sonderarbeiten gefordert werden, oder Vereinbartes nicht eingehalten wird bzw. wurde.

Auf Nummer sicher geht man, wenn man das Dokument fachkundig prüfen lässt, damit auch alle notwendigen Leistungen enthalten sind und man keine Zusatzkosten riskiert. Der Bauführer bestätigt seine Übernahme der Bauführung, indem er die Baubeschreibung zusammen mit den Bewilligungsplänen unterfertigt.

Wird für den Bau ein Grundstück erworben, wird die Baubeschreibung außerdem dem Kaufvertrag beigelegt und muss notariell beglaubigt werden. Zudem wird sie benötigt, um die Baugenehmigung einzuholen. Baubeschreibungen werden zu guter Letzt im Zuge der Immobilienfinanzierung benötigt. Sie wird gemeinsam mit anderen Dokumenten vorgelegt, um von der Bank einen Kredit bewilligt zu bekommen. Die Bank will nämlich neben den Kosten für den Bau auch wissen, wofür ihr Geld konkret verwendet wird.

Auflistung der Inhalte der Baubeschreibung

  • Bauwerber
  • Art des Bauvorhabens
  • Verwendungszweck
  • Angaben zur baulichen Anlage
    • Gesamtfläche der einzelnen Geschoße
    • Bebauungsdichte
    • Bebauungsgrad
    • Bruttogeschoßfläche
    • Angaben zur Konstruktion (Gründung, Fundierung, Bauweise, Mauerwerk, etc.)
    • Angaben zur äußeren Gestaltung (Dachdeckung, Fassade, Farbangaben, etc.)
    • Barrierefreie Gestaltung (barrierefrei, anpassbar, Aufzug, etc.)
    • Angaben zur Einfriedung
    • Angaben zu Abstellflächen
    • Verwendung von Recyclingbaustoffen
  • Angaben gemäß Bautechnikverordnung
    • Festigkeit und Standsicherheit
    • Brandschutz
    • Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz
    • Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
    • Schallschutz

*) Auflistung wurde dem Muster der WKO entnommen

In der Baubeschreibung wird zudem minutiös genau angegeben, welche Produkte, Hersteller, Fabrikate und Preise eingeplant werden, wie die örtlichen Gegebenheiten sind (Grundwasser, Gewässer, Schutzzonen, Vorarbeiten, potentielle Verzögerungen durch Dritte, etc.). Außerdem werden Baubeginn, -ablauf und -dauer angegeben.

Vereinheitlichte Formulare der WKO

Baubeschreibung mit Kaufvertrag

Der Baubeschreibung muss auch Kaufvertrag des Grundstückes beigelegt werden. © pressmaster – stock.adobe.com

Die Wirtschaftskammer Österreich hat von der Ziviltechnikerkammer, dem Städtebund, dem Gemeindebund und dem Sachverständigenverband eine Vorlage erstellen und abstimmen lassen, die der Beschleunigung und Simplifizierung von Prozessen dienen soll, wenn es um Bauvorhaben geht. Dieses ist kostenlos im Internet zum Download freigegeben. Eine solche Vorlage gewährleistet, dass nichts Relevantes übersehen wird und dass man schnell und einfach die Information findet, nach der man sucht.

Generell ist wichtig, die Baubeschreibung nach den vor Ort geltenden Bauvorschriften auszurichten. Die örtlichen Ämter können dazu Auskunft geben. Sie muss allerdings ohnehin von professioneller Seite, etwa vom Baumeister oder Architekten, erstellt und bestätigt werden, ansonsten hat sie bei den Stellen, bei denen sie abzugeben ist, keinen Bestand.

Baubewilligung einholen und Einhaltung der Baubeschreibung

Gemeinsam mit den Bauplänen, der schriftlichen Baubeschreibung, dem Nachweis des Grundeigentums, statischen Berechnungen und dem Energieausweis kann die Baubewilligung eingeholt werden. Diese Dokumente dienen anschließend auch der Einhaltung aller Richtlinien und des Bauvorhabens an sich. Zusätzlich wird ein Bautagebuch geführt, in dem alle getanen Schritte vermerkt werden, um den geplanten Bauverlauf nachvollziehen und besser einhalten zu können.

Eine Baubeschreibung ist also wesentlicher Bestandteil Ihres Bauvorhabens, ist verpflichtend und kommt Ihnen als Kunden bei einem Bauunternehmen zugute. Sie dient sowohl als Bestätigung vor einem Kreditinstitut und als Zusicherung von Seiten der Baufirma Ihnen gegenüber, als auch als Kontrollinstrument für die Gemeinden, damit sie die Baubewilligung vergeben können. Professionell ausgestellt und notariell geprüft und beglaubigt, führt sie Sie und alle Beteiligten schleuderfrei durch das Bauvorhaben.

Titelbild: © Дмитрий Швец – stock.adobe.com

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