• Link zu WhatsApp
  • Link zu Facebook
Rufen Sie uns an: +43 6542 70 170 | info@sage-immobilien.at
SAGE Immobilien | ... so verkauft man Immobilien.
  • Kaufen
    • Haus kaufen
    • Wohnung kaufen
    • Anlageimmobilie kaufen
    • Gewerbeimmobilie kaufen
    • Grundstück kaufen
  • Verkaufen
    • Haus verkaufen
    • Wohnung verkaufen
    • Bewertung
    • Bieterverfahren
  • Mieten
    • Wohnung mieten
    • Immobilie mieten
  • Ratgeber
    • Downloads
  • Unternehmen
  • Kontakt
    • Zell am See
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Fruchtgenussrecht: Bedeutung und alle Details im Überblick2 / Ratgeber3 / Fruchtgenussrecht: Bedeutung und alle Details im Überblick
Bedeutung von Fruchtgenussrecht

Fruchtgenussrecht: Bedeutung und alle Details im Überblick

11. Oktober 2018/in Ratgeber, Rechtliches/von Stefan Gassner

Das Fruchtgenussrecht hat nicht etwa mit dem Obst in Nachbars Garten zu tun, wobei die Früchte, die in beiden Fällen genossen werden, bestimmt nicht zu verschmähen sind. Vielmehr handelt es sich um eine Art Zusprechung eines Verfügungsrechts, sehr kurz und grob zusammengefasst. Ziel dieses Beitrags ist es, Ihnen einen genaueren Einblick in Rechte, Pflichten und Möglichkeiten rund ums Fruchtgenussrecht in Österreich zu geben.

Definition laut österreichischem ABGB

Das Fruchtgenussrecht erstreckt sich genau genommen nicht nur über Immobilien. Als allgemein gültiges Recht ist es im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert und zwar wie folgt im sogenannten siebenten Hauptstück § 509:

[su_note note_color=“#D4D4D4″]

Auszug aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB):

2) [das Recht] der Fruchtnießung.
§ 509. Die Fruchtnießung ist das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen.

[/su_note]

Damit ist eigentlich auch im Groben schon fast alles gesagt. Das Fruchtgenussrecht (Fruchtnießung, Nießbrauch, usus fructus) ist also das dingliche Recht, eine fremde Sache mit Schonung der Substanz ohne alle Einschränkung zu benützen. Wichtiger Faktor ist, dass die fremde Sache zwar ohne Einschränkung, dennoch aber unter Schonung der Substanz durch den Fruchtnießer zu gebrauchen ist. (Schwimann (Hrsg), ABGB Taschenkommentar, Lexis Nexis S. 373)

Generelle Rechte und Pflichten

Bevor wir uns Hals über Kopf in die Details stürzen, klären wir vorerst die allgemeinen Rahmenbedingungen, die mit dem Fruchtgenuss zusammenhängen, wobei klar werden wird, dass doch einige geringfügige Einschränkungen gegeben sind bzw. gesetzt werden können.

Unterschied zum Wohnrecht

Das Wohnrecht ist im Vergleich zum Fruchtgenussrecht sowohl bei Rechten als auch Pflichten etwas beschränkter. Konkret betrifft das vor allem zwei Bereiche: die Instandhaltung und die Vermietung.

Instandhaltung

[su_note note_color=“#D4D4D4″]

Auszug aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB):

§ 513. Der Fruchtnießer ist verbunden, die dienstbare Sache als ein guter Haushälter in dem Stande, in welchem er sie übernommen hat, zu erhalten, und aus dem Ertrage die Ausbesserungen, Ergänzungen und Herstellungen zu besorgen. Wird dessen ungeachtet der Werth der dienstbaren Sache bloß durch den rechtmäßigen Genuß ohne Verschulden des Fruchtnießers verringert; so ist er dafür nicht verantwortlich.[/su_note]

Zunächst ist man als Wohnberechtigter nicht dazu verpflichtet, Instandhaltungsmaßnahmen selbst zu tragen. Der Fruchtnießer hat jedoch die Pflicht zur Erhaltung der dienstbaren Sache. Eine gesetzliche Verpflichtung wird jedoch dahingehend begrenzt, als der Fruchtnießer nur soweit Ausbesserungen vorzunehmen hat, als er die dafür erforderlichen Kosten aus dem Ertrag der Sache bestreiten kann. (z.B. aus Mieterlösen) Er ist nicht verpflichtet, darüber hinaus mit eigenen Mitteln dafür aufzukommen. (JBl 1898, 621)

Vermietung (im Unterschied zum Wohnrecht und allgemein)

[su_note note_color=“#D4D4D4″]

Auszug aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB):

§ 511. Der Fruchtnießer hat ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als ungewöhnlichen, Ertrag;[/su_note]

Ein weiterer großer Unterschied ist, dass ein Fruchtgenussberechtigter die Sache vermieten und sich an den Mieterträgen bereichern darf, beim Wohnrecht ist dies nicht der Fall. Weiters ist in Bezug auf Mietverhältnisse wichtig zu wissen, dass sie bindend sind, selbst, wenn das Fruchtgenussrecht erlischt (etwa durch Ableben des Fruchtnießers). Der Eigentümer der Sache ist an die Vereinbarungen, die der Fruchtnießer beschlossen hat, gebunden.

Belastungs- und Veräußerungsverbot

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot, das vielen Vereinbarungen um das Fruchtgenussrecht innewohnt, besagt, dass Fruchtnießer die Immobilie weder mit einem Kredit, noch einem weiteren Fruchtgenussrecht belasten darf. Des Weiteren kann er die Sache weder verkaufen noch verschenken. Das obliegt einzig und allein dem zivilrechtlichen Eigentümer.

Vorteile bei Steuern und Gebühren

Nicht zuletzt wird vom Fruchtgenussrecht oftmals Gebrauch gemacht, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Angenommen, man ist Eigentümer einer Immobilie, die man vermietet. Es kann dann dazu kommen, dass man mit den Mieteinnahmen eine steuerrechtliche Grenze übersteigt und dann in eine andere Steuerklasse kommt und somit höhere Summen ans Finanzamt abtreten muss.

Erteilt man allerdings das Fruchtgenussrecht einer Person mit geringerem Einkommen, die auch zuzüglich der Mieteinnahmen die Grenze nicht übersteigt, spart man Steuern ein. Daran ist allerdings eine wichtige Voraussetzung geknüpft. Der Fruchtnießer muss sich dazu verpflichten für Leerstands- und Mietausfallsrisiko einzustehen. Es werden also sowohl Chancen als auch Risiken übernommen, sonst liegt die Steuerlast weiterhin beim Eigentümer. Im ABGB heißt es dazu:

[su_note note_color=“#D4D4D4″]

Auszug aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB):

§ 512. Als ein reiner Ertrag kann aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nöthigen [sic!] Auslagen übrig bleibt. Der Fruchtnießer übernimmt also alle Lasten, welche zur Zeit der bewilligten Fruchtnießung mit der dienstbaren Sache verbunden waren […]. Auf ihn fallen alle ordentliche und außerordentliche, von der Sache zu leistende Schuldigkeiten, in so fern sie aus den während der Dauer der Fruchtnießung gezogenen Nutzungen bestritten werden können;[/su_note]

Recht auf Absetzung für Abnutzung (AfA)

In den Bereich der steuerlichen Vorteile fällt auch das Recht, Kosten für die Abnutzung abzusetzen, also die AfA geltend zu machen. In welchen Fällen das möglich ist, ist nicht so einfach zu sagen. Laut einer Publikation der WKO kann sich nur der wirtschaftliche Eigentümer die AfA abziehen lassen und dabei handelt es sich um jene Partei, die sowohl die Chancen der Wertsteigerung als auch die Risiken der Wertminderung trägt.

Vergibt man das Fruchtgenussrecht, ohne zusätzliche Vereinbarungen zu treffen, erlischt für gewöhnlich der Absatzanspruch, denn mit dem Recht geht auch das wirtschaftliche Eigentum, gemeinsam mit der Einkunftsquelle und allen Chancen und Risiken, auf den Fruchtnießer über. Durch eine spezielle Vereinbarung, die mit dem Vorbehaltsfruchtgenussrecht einher geht und entgeltliches Fruchtgenussrecht genannt wird, hat man allerdings über Umwege die Möglichkeit, als Eigentümer die AfA doch geltend zu machen. (Zum Vorbehalts- und entgeltlichen Fruchtgenussrecht finden Sie im Folgenden noch ein gesondertes Kapitel.)

Zuwendungsfruchtgenussrecht

Die beiden Arten des Fruchtgenussrechts unterscheiden sich sozusagen in der Rollenverteilung bzw. in dem, was eigentlich übertragen wird. Beim Zuwendungsfruchtgenussrecht – wird das Eigentum an der dienstbaren Sache selbst nicht übertragen, es wird nur der Fruchtgenuss an den Fruchtnießer zugewendet.

Vorbehaltsfruchtgenussrecht: Häufiger Fall bei Vererbung

Der häufigere Fall ist das Vorbehaltsfruchtgenussrecht, das vor allem im Fall der Vererbung erteilt wird. Dabei überträgt eine Partei das Eigentum auf die Erben und behält sich gleichzeitig das Fruchtgenussrecht vor. Die wirtschaftliche Nutzung wird beim ehemaligen Eigentümer belassen, während die Erbschaft bereits frühzeitig abgewickelt wird. Diese Variante des Fruchtgenusses lässt sich noch auf zwei unterschiedliche Arten gestalten: entgeltlich und unentgeltlich.

Unentgeltliches Fruchtgenussrecht

Beim unentgeltlichen (Vorbehalts-)Fruchtgenussrecht ist der Fruchtnießer der wirtschaftliche Eigentümer. Er profitiert von etwaigen Einkünften und trägt Chancen und Risiken der Wertveränderung. Diese Variante wird in den meisten Fällen angewandt.

Entgeltliches Fruchtgenussrecht

Daneben gibt es das entgeltliche Fruchtgenussrecht, bei dem der Fruchtnießer, also der ehemalige Eigentümer, dem Übernehmer und neuen Eigentümer einen vereinbarten Betrag bezahlt. Der Betrag entspricht zumeist in etwa der Höhe der AfA. So kann gewährleistet werden, dass der Eigentümer doch AfA-berechtigt ist, denn durch die Zahlung entsteht eine Ausgabe bzw. auf Seiten des Eigentümers eine Einnahme, die er wiederum steuerlich geltend machen kann, so die bereits erwähnte Publikation der WKO.

Eintragung ins Grundbuch sinnvoll?

Häufig stellt sich auch die Frage, ob das Fruchtgenussrecht im Grundbuch eingetragen werden soll oder nicht. Durch einen Eintrag gewinnt das Recht an Bindung. Praktisch bedeutet das, dass selbst bei Verkauf der Immobilie, also bei einem Wechsel der Eigentümer, das Fruchtgenussrecht bestehen bleibt. Steht es nicht im Grundbuch, erlischt es mit Verkauf der Immobilie.

Titelbild: © denisismagilov – stock.adobe.com

Seiten

  • 360° Tour
  • AGB
  • Anlageimmobilie kaufen
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Anlageimmobilie kaufen in Zell am See
  • Bauträgervertrieb
  • Besichtigungstermin
  • Bewertung
  • Bieterverfahren
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Cookies
  • Direktankauf
  • Finanzierungsrechner
  • Gewerbeimmobilie kaufen
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Zell am See
  • Grundstück kaufen
  • Grundstück kaufen in Salzburg
  • Grundstück kaufen in Salzburg-Stadt
  • Grundstück kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Grundstück kaufen in Zell am See
  • Haus kaufen
  • Haus kaufen in Bad Gastein
  • Haus kaufen in Kitzbühel
  • Haus kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Haus kaufen in Salzburg
  • Haus kaufen in Salzburg-Stadt
  • Haus kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Haus kaufen in St. Johann im Pongau
  • Haus kaufen in Zell am See
  • Haus verkaufen
  • Haus verkaufen in Bad Gastein
  • Haus verkaufen in Bad Hofgastein
  • Haus verkaufen in Bischofshofen
  • Haus verkaufen in Kaprun
  • Haus verkaufen in Kitzbühel
  • Haus verkaufen in Salzburg
  • Haus verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Haus verkaufen in Salzburg-Umgebung
  • Haus verkaufen in St. Johann im Pongau
  • Haus verkaufen in Zell am See
  • Immobilie kaufen
  • Immobilie kaufen im Flachgau
  • Immobilie kaufen im Lungau
  • Immobilie kaufen im Pinzgau
  • Immobilie kaufen im Pongau
  • Immobilie kaufen im Salzburger Tennengau
  • Immobilie kaufen in Bad Gastein
  • Immobilie kaufen in Kitzbühel
  • Immobilie kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie kaufen in Salzburg
  • Immobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Immobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Immobilie kaufen in St. Johann im Pongau
  • Immobilie kaufen in Zell am See
  • Immobilie mieten in Kitzbühel
  • Immobilie mieten in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie mieten in Salzburg
  • Immobilie mieten in Salzburg-Stadt
  • Immobilie mieten in Salzburg-Umgebung
  • Immobilie mieten in Zell am See
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie verkaufen im Flachgau
  • Immobilie verkaufen im Lungau
  • Immobilie verkaufen im Pinzgau
  • Immobilie verkaufen im Pongau
  • Immobilie verkaufen im Tennengau
  • Immobilie verkaufen in Kitzbühel
  • Immobilie verkaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie verkaufen in Salzburg
  • Immobilie verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Immobilie verkaufen in Zell am See
  • Immobilie weiterempfehlen
  • Immobilien Finanzierung
  • Immobilien in Bad Hofgastein kaufen
  • Immobilien in Fieberbrunn kaufen
  • Immobilien kaufen in St. Johann in Tirol
  • Immobilienexperten Zell am See
  • Immobilienmakler – Unser Tätigkeitsgebiet
  • Impressum
  • Kaufen
  • Kaufnebenkosten
  • Kaufpreisrechner
  • Kontakt
  • Mieten
  • Mietwohnung in St. Johann im Pongau
  • Mietwohnung in St. Johann in Tirol
  • PDF-Download
  • Ratgeber
  • Ratgeber zum Download
  • Ratgeber: Immobilie in der Scheidung
  • Ratgeber: Immobilien erben
  • Ratgeber: Immobiliensanierung
  • Ratgeber: Immobilienwelt
  • Ratgeber: Privater Immobilienverkauf
  • Ratgeber: Verkaufen zum Höchstpreis
  • Ratgeber: Wohnen im Alter
  • SAGE Immobilien: Ihr Immobilienmakler in Zell am See
  • Sitemap
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Altenmarkt-Zauchensee
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bachwinkl
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bad Gastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bad Hofgastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bramberg am Wildkogel
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Brixen im Thale
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Dienten
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Dorfgastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Eben im Pongau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Filzmoos
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Flachau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Goldegg
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Großarl
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hinterthal
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hollersbach im Pinzgau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hopfgarten im Brixental
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Kaprun
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Kirchberg
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Krimml
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Leogang
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Maria Alm
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Mühlbach am Hochkönig
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Neukirchen am Großvenediger
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Obertauern
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Radstadt
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Rauris
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Saalbach-Hinterglemm
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Sankt Veit im Pongau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Schladming
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in St. Johann-Alpendorf
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Wagrain
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Zell am See
  • Ski-Immobilien kaufen / verkaufen
  • Ski-Immobilien kaufen / verkaufen in Kitzbühel
  • Startseite
  • Team
  • Terminvereinbarung
  • test
  • Testimonials
  • Unternehmen
  • Unverbindliches Angebot
  • Vielen Dank
  • Widerrufsrecht
  • Wohnung kaufen
  • Wohnung kaufen in Bad Gastein
  • Wohnung kaufen in Kitzbühel
  • Wohnung kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Wohnung kaufen in Salzburg
  • Wohnung kaufen in Salzburg-Stadt
  • Wohnung kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung kaufen in St. Johann im Pongau
  • Wohnung kaufen in Zell am See
  • Wohnung mieten
  • Wohnung mieten in Kitzbühel
  • Wohnung mieten in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Wohnung mieten in Salzburg
  • Wohnung mieten in Salzburg-Stadt
  • Wohnung mieten in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung mieten in Zell am See
  • Wohnung verkaufen
  • Wohnung verkaufen in Bad Gastein
  • Wohnung verkaufen in Bad Hofgastein
  • Wohnung verkaufen in Bischofshofen
  • Wohnung verkaufen in Kaprun
  • Wohnung verkaufen in Kitzbühel
  • Wohnung verkaufen in Salzburg
  • Wohnung verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Wohnung verkaufen in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung verkaufen in St. Johann im Pongau
  • Wohnung verkaufen in Zell am See

Kategorien

  • Allgemein
  • Gewerbeimmobilien
  • Haus bauen
  • Immobilie kaufen
  • Immobilie mieten
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie vermieten
  • Immobilienbewertung
  • Immobilienfinanzierung
  • Kitzbühel
  • Ratgeber
  • Rechtliches
  • Salzburg
  • Salzburg Stadt
  • Umzug
  • Wohnen
  • Zell am See

Archiv

  • September 2022
  • Oktober 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Oktober 2017
  • September 2017
  • August 2017
  • Juli 2017
  • Mai 2017
  • März 2016

Kontakt

SAGE Immobilien Real Estate GmbH
Salzmannstraße 5
5700 Zell am See, Salzburg, Österreich
E-Mail: info@sage-immobilien.at
Telefon: +43 6542 70 170

Zum Weiterstöbern

  • Kaufen
  • Haus kaufen
  • Wohnung kaufen
  • Immobilie kaufen
  • Immobilie mieten
  • Wohnung mieten
  • Ski Immobilien
European Property Awards Winner 2022-2023 Apartment & Chalet Rental Zell am See
© 2024 - SAGE Immobilien
  • Link zu WhatsApp
  • Link zu Facebook
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
  • Kontakt
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Bitte bestätigen