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Lärmbelästigung und Ruhestörung

Lärmbelästigung: Das sagt das Gesetz zu lauten Nachbarn

27. August 2018/in Ratgeber, Rechtliches/von Stefan Gassner

Wenn ein Streit eskaliert, gerade unter fremden Menschen, beruft man sich gerne auf Grundlagen, die für alle gelten und bindend sind: das Gesetz. Das gilt auch für Situationen, in denen man sich in seinem Wohnkomfort behindert fühlt, wie etwa bei einer Lärmbelästigung, wenn man nicht schlafen kann, weil nebenan ständig die Waschmaschine läuft, oder der Hund nicht aufhört zu bellen. Wir haben uns darüber schlau gemacht, welche Rechte bzw. Pflichten Sie in Bezug auf die Geräuschkulisse ihres Wohngebiets haben.

Lärmbelästigung und gesetzliche Ruhezeiten in Österreich

Zwischen 22 und 6 Uhr hat absolute Ruhe zu herrschen. So lautet das Gesetz zumindest laut der Meinung vieler. Tatsächlich sind diese Ruhezeiten nicht gesetzlich und allgemein geltend geregelt. Sie sind erstens von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gesetzt und zweitens wird auch in dieser Zeit von Fall zu Fall individuell geprüft, ob es sich um Lärmerregung handelt oder nicht.

Grundsätzlich hat man immer das Recht, sich bei der Polizei zu melden, sobald man „Lärm in ungebührlicher Weise“ wahrnimmt. Was ungebührlich genau bedeutet, ist abhängig von Wohnort und Tageszeit. Generell wird von der Polizei in jedem einzelnen Fall individuell geprüft, ob eine entsprechende Belästigung vorliegt. Um 7 Uhr vormittags darf beispielsweise in der Umgebung eines Bauernhofes ein anderer Lärmpegel herrschen, als in einer Vorortsiedlung.

Ursachen für Ruhestörung im Wohngebiet

Dinge, die viele und laute Geräusche machen, gibt es viele und einige davon häufen sich besonders in stark bewohnten Gebieten, weswegen nebenbei bemerkt auch in Städten mehr Vorgaben bestehen, als in weniger dicht besiedelten Orten. Besonders 5 Lärmquellen scheinen besonders oft und penetrant aufzutreten, sodass sich Bewohner häufig über eine Lärmbelästigung aufregen.

Lärm durch Nachbarn – Kinder und Co.

Wenn Kinder Kinder sein möchten und entsprechend ihrer Interessen spielen und manches auch mal auf den Kopf stellen, kann man schon von vorn herein schwer nein sagen. Das gilt auch dann, wenn sie dabei besonders viel Krach machen. Nur in seltenen Fällen, wenn es beispielsweise zu häufigen Beschwerden kommt, kann Kinderlärm auch von höherer Instanz Konsequenzen haben. Ansonsten dürfen die Kinder Kinder bleiben.

Rasenmähen und Gartenarbeiten

Für Arbeiten, die „mit Verbrennungsmotoren betriebenen Garten- und Arbeitsgeräten“ durchgeführt werden, gelten die jeweiligen Regelungen der Gemeinden. Als Faustregel gilt, dass in ländlicheren Gemeinden die Auflagen nicht so streng sind, wie im städtischen Gebiet. In Innsbruck darf man beispielsweise nicht über die Mittagszeit und in der Nacht ab 8 Uhr Rasen mähen. An Sonn- und Feiertagen gar nicht.

Hundegebell als Lärmbelästigung

Hundegebell kann schnell zu einer Lärmbelästigung führen.

Hundegebell wird unerträglich?

Ortsunübliche Geräuschentwicklung durch Haustiere ist beispielsweise dann erreicht, wenn es sich um mehr als 30 min täglich handelt.

Das gilt in den meisten Wohngebieten, eben dort, wo Haustiere in einem gewöhnlichen Maß gehalten werden.

Liegt ein Verdacht vor, dass die der übermäßige Lärm von einer nicht artgerechten Tierhaltung stammt, kann man neben der Polizei noch andere Behörden, wie einen Amtstierarzt oder den Tierschutz einschalten.

Musik – wie laut ist Zimmerlautstärke?

Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch nicht über einen Raum hinaus gehört werden kann. Musik, die über die Wohnungsgrenzen hinausdringt, kann also per definitionem schon als Lärmquelle wahrgenommen werden. Bei sehr lauter Musik, die durch die nachbarlichen Wände dringt, wird empfohlen, erst das Gespräch mit dem Lärmverursacher zu suchen. Hilft mehrmaliges Nachhaken nicht, kann auch die Polizei mit eingeschaltet werden. Das gilt speziell innerhalb der Ruhezeiten, sofern welche vorgegeben sind.

Baustellenlärm

Gegen Baustellenlärm können Sie wenig bis gar nichts tun, solange der Bau von einer Firma durchgeführt wird und genehmigt ist. Private Bauarbeiten dürfen über ein gewisses Maß nicht hinausgehen und müssen so schnell wie möglich abgewickelt werden.

Konsequenzen bei Lärmbelästigung

Wird man durch ungewöhnlich laute und unangenehme Geräusche gestört, oder verursacht diese, wird man als aller erstes ein Gespräch unter Nachbarn anstreben. Wenn Sie wissen, dass Sie demnächst eine geräuschintensive Tätigkeit durchführen werden, können Sie ja bereits im Vorhinein ihre Nachbarn davon in Kenntnis setzen. Ansonsten könnte unter Umständen damit zu rechnen sein, dass Sie einen Besuch derselben abgestattet bekommen.

Kommt es dabei zu keiner Einigung, kann die Polizei mit dem Problem betraut werden, oder, sollte sich die Beeinträchtigung durch einen bestimmten Bewohner häufen, der Vermieter ins Boot geholt werden. Fühlen sich die Bewohner vom Verhalten eines einzelnen Mieters gestört, kann der Vermieter diesem den Mietvertrag kündigen.

Spezielle Nachtruhe: samstags, sonntags und zu Silvester

Wirklich im Gesetz festgelegt ist keine dieser speziellen Ruhezeiten. Es ist nur so, dass der Sonntag zumeist in die Sonderregelung der Gemeinden fällt, sodass dann etwa gar nicht, oder nur zu bestimmten Zeiten Lärm gemacht werden darf. Auch zu Silvester drückt die Exekutive ein Auge zu, da sich ein erhöhter Pegel bis zu einem gewissen Maß im Rahmen des zu Silvester Ortsüblichen befindet und einmal im Jahr kann man auch als lärmempfindlicher Nachbar ein Auge zudrücken.

Abschließen möchten wir mit einer zugegebenermaßen etwas redundanten Information, sie sei aber wiederholt, weil sie in den meisten Fällen einiges an Ärger erspart. Mit vielen Menschen auf einem Fleck zusammenzuleben ist nicht immer einfach und manchmal sogar nervenaufreibend. Bevor man sich aber dem Ärger der Nachbarn aussetzen muss, sollte man von vorn herein darauf achten, einen gepflegten, rücksichtsvollen Umgang mit den selbigen zu pflegen. Lärm vermeiden und das Gespräch sofort suchen, sollte es zu einer Lärmbelästigung kommen, gehören zum A und O einer gelungenen, gemeinsamen Wohnsituation.

Titelbild: © stockme – stock.adobe.com

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