• Link zu WhatsApp
  • Link zu Facebook
Rufen Sie uns an: +43 6542 70 170 | info@sage-immobilien.at
SAGE Immobilien | ... so verkauft man Immobilien.
  • Kaufen
    • Haus kaufen
    • Wohnung kaufen
    • Anlageimmobilie kaufen
    • Gewerbeimmobilie kaufen
    • Grundstück kaufen
  • Verkaufen
    • Haus verkaufen
    • Wohnung verkaufen
    • Bewertung
    • Bieterverfahren
  • Mieten
    • Wohnung mieten
    • Immobilie mieten
  • Ratgeber
    • Downloads
  • Unternehmen
  • Kontakt
    • Zell am See
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Was die Hausordnung vorschreiben darf2 / Ratgeber3 / Was die Hausordnung vorschreiben darf
Was die Hausordnung vorschreiben darf

Was die Hausordnung vorschreiben darf

28. Juni 2018/in Ratgeber, Wohnen/von Stefan Gassner

Praktisch jedes Zusammenleben unter Mietern in einem Wohngebäude ist durch eine Hausordnung geregelt; in manchen Fällen durch ein eigens aufgesetztes Dokument, bei anderen gelten die ortsüblichen Regelungen. Die Hausordnung gilt für alle Bewohner des Hauses und ist dafür vorgesehen das Miteinander unter ihnen und den Umgang mit den Räumlichkeiten zu regeln.

Vereinzelte Hausverwalter nehmen es aber etwas zu genau mit der Reglementierung bzw. schießen etwas über das Ziel hinaus. Manche Dinge darf der Vermieter nicht einschränken oder gänzlich verbieten. Was die Hausordnung üblicherweise regelt, was sie darf und was nicht, sehen wir uns in diesem Beitrag genauer an.

Allgemeine Hausordnung für Eigentumswohnungen

Die Regelungen, die in der Hausordnung festgelegt werden, dürfen lediglich sogenannten ‚ordnenden Charakter‘ haben. Sie dürfen keinesfalls das Persönlichkeitsrecht einschränken. Üblicherweise betreffen die Abschnitte der Hausordnung beispielsweise die Benützung der allgemein zugänglichen Bereiche der Wohnanlage (z.B. Garten, Waschküche, Gang, etc.).

Außerdem werden Ruhezeiten festgelegt; etwa, dass von 22-6 Uhr Nachtruhe herrscht. Nicht selten stolpert man auch über Mittagsruhezeiten, sowie über Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten sind lärmerregende Arbeiten oder Freizeitgestaltung untersagt. Das kann sich in exzessiven Fällen sogar auf Hundegebell erstrecken.

Weiters ist für die Sicherheit der Bewohner gesorgt: das Freihalten der Fluchtwege, Versperren der allgemeinen Eingangstür, ordnungsgemäße Lagerung gefährlicher Stoffe. Außerdem sind die Allgemeinplätze sauber zu halten und das Anbringen von Außenanlagen (SAT-Schüsseln, Schilder, Schaukästen, etc.) untersagt bzw. mit der Hausverwaltung abzuklären.

Was darf die Hausordnung allgemein nicht

Wie bereits erwähnt, darf die Hausordnung nur ‚ordnende Regelungen‘ erlassen und das Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht einschränken.

Kinderlärm in der Hausordnung

Die Hausordnung darf Kinderlärm nicht verbieten. © Robert Kneschke – stock.adobe.com

Das bedeutet, dass dem Mieter alles genehmigt werden muss, bei dem weder Mitbewohner noch das Haus selbst Schaden nehmen.

Haustierhaltung darf nicht untersagt sein, es sei denn, sie wäre unzumutbar, beispielsweise durch unablässiges Gebell des Hundes, oder Beschädigung der Einrichtung durch das Tier. Außerdem darf kein Besuchs- und Übernachtungsverbot ausgesprochen werden.

Die Bewohner müssen die Zimmertemperatur frei regeln und rund um die Uhr Baden und Duschen dürfen. Ein Duschverbot nach 22h und dergleichen sind unzulässig. Kinderlärm darf ebenso nicht untersagt werden.

Beim Kinderwagen im Gang wird’s etwas heikel. Prinzipiell darf die Lagerung des Kinderwagens am Gang des Hauses nicht untersagt sein, es sei denn, der Wagen blockiert Rettungs- und Fluchtwege. Im Streitfall kann sich dabei sogar die Feuerwehr einschalten.

Auch Ausgangssperren verstoßen gegen geltendes Recht und dürfen nicht von Hausverwaltung oder Vermieter verhängt werden.

Ruhezeiten und Lärmbelästigung

In fast jeder Hausordnung ist eine Nachtruhe von 22-6 Uhr festgelegt. Das entspricht auch den meisten ortsüblichen Regelungen. Mancherorts kommen dann noch Mittagsruhen, etwa von 12-15h, und Sonn- und Feiertagsruhezeiten hinzu. Was zu dieser Zeit nicht untersagt werden darf (da nicht vermeidbar), ist Kinderlärm.

Das Musizieren muss höchstens während dieser Zeiten unterlassen werden, ansonsten hat man das uneingeschränkte Recht, seinem musikalischen Hobby nachzugehen.

Sicherheit und Sauberkeit im Gebäude

Bezüglich der Sicherheit im Wohngebäude ist zumeist in der Hausordnung geregelt, dass das Eingangstor bzw. die Eingangstür versperrt sein muss, dass Fluchtwege freigehalten werden und leicht brennbare Stoffe sachgemäß gelagert werden müssen. Beispielsweise dürfen Benzinkanister oft nicht einfach in der Garage abgestellt werden.

In Sachen Sauberkeit handelt es sich oft um Reinigungsarbeiten, wie Laub kehren, Schnee schaufeln, Stiegenhaus und Gang kehren und wischen. Werden die Mieter dazu verpflichtet, diese Arbeiten durchzuführen, müssen sie allerdings Bestandteil des Mietvertrags sein, damit die Mieter explizit zustimmen können.

Gartenbenützung: Grillen und Co.

Der Vermieter hat das Recht das Grillen zu verbieten. © jackfrog – stock.adobe.com

Gartenbenützung: Grillen und Co.

Hausordnungen regeln zumeist auch die Benützungsrechte für gemeinsame Gartenanlagen oder den Balkon. Besonders häufig diskutierter Punkt ist hierbei oft, ob das Grillen auf dem Balkon, oder im Garten erlaubt ist. Prinzipiell ist das im Freien erlaubt, der Vermieter hat allerdings schon das Recht das Grillen zu untersagen. Als Grund reicht die Geruchsbelästigung der Hausbewohner.

Die Hausordnung als Schild im Gang oder im Mietvertrag?

Wo die Hausordnung zur Einsicht zur Verfügung steht, ist ein wesentlicher Punkt, der bestimmt, welche Regelungen zur Anwendung kommen dürfen. Wenn der Vermieter dem Mieter mit der Hausordnung Pflichten auferlegen will, die nicht gesetzlich geregelt sind, muss die Hausordnung im Mietvertrag stehen.

Erst dann darf der Mieter dazu verpflichtet werden, Schnee zu schaufeln, Laub zu kehren, Rasen zu mähen, etc. Alternativ hängt die Hausordnung als Schild im Gang des Hauses, wo sie für jeden Bewohner einsichtig ist. Dort dürfen allerdings keine solche Pflichten festgelegt werden.

Bei solchen Aushängen dürfen auch keine einseitigen Änderungen erfolgen, die die Verpflichtungen der Mieter betreffen. Sie müssen jedenfalls (meistens mit dem Mietvertrag) abgesegnet werden. Änderungen, die den Mieter nicht in die Verantwortung für etwas ziehen, dürfen auch in einseitigem Vernehmen durchgeführt werden (etwa die Mittagsruhezeit von 14h auf 15h ausweiten). Es empfiehlt sich aber, die von der Neuregelung Betroffenen über die Änderung zu informieren.

Bevor allerdings bei etwaiger Belästigung durch die Bewohner des Gebäudes sofort auf die Hausordnung, oder auf rechtliche Schritte verwiesen wird, hilft in dem meisten Fällen ein Gespräch mit dem Verursacher der Belästigung – das gilt insbesondere auch für Fälle, die nicht in die Hausordnung fallen. Freundliches Daraufhinweisen, es möge doch lieber gegen 15h statt um 20h musiziert werden, erreichen oft mehr, als eine Hausordnung überhaupt regeln darf.

Titelbild: © blende11.photo – stock.adobe.com

Seiten

  • 360° Tour
  • AGB
  • Anlageimmobilie kaufen
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Anlageimmobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Anlageimmobilie kaufen in Zell am See
  • Bauträgervertrieb
  • Besichtigungstermin
  • Bewertung
  • Bieterverfahren
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Cookies
  • Direktankauf
  • Finanzierungsrechner
  • Gewerbeimmobilie kaufen
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Gewerbeimmobilie kaufen in Zell am See
  • Grundstück kaufen
  • Grundstück kaufen in Salzburg
  • Grundstück kaufen in Salzburg-Stadt
  • Grundstück kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Grundstück kaufen in Zell am See
  • Haus kaufen
  • Haus kaufen in Bad Gastein
  • Haus kaufen in Kitzbühel
  • Haus kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Haus kaufen in Salzburg
  • Haus kaufen in Salzburg-Stadt
  • Haus kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Haus kaufen in St. Johann im Pongau
  • Haus kaufen in Zell am See
  • Haus verkaufen
  • Haus verkaufen in Bad Gastein
  • Haus verkaufen in Bad Hofgastein
  • Haus verkaufen in Bischofshofen
  • Haus verkaufen in Kaprun
  • Haus verkaufen in Kitzbühel
  • Haus verkaufen in Salzburg
  • Haus verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Haus verkaufen in Salzburg-Umgebung
  • Haus verkaufen in St. Johann im Pongau
  • Haus verkaufen in Zell am See
  • Immobilie kaufen
  • Immobilie kaufen im Flachgau
  • Immobilie kaufen im Lungau
  • Immobilie kaufen im Pinzgau
  • Immobilie kaufen im Pongau
  • Immobilie kaufen im Salzburger Tennengau
  • Immobilie kaufen in Bad Gastein
  • Immobilie kaufen in Kitzbühel
  • Immobilie kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie kaufen in Salzburg
  • Immobilie kaufen in Salzburg-Stadt
  • Immobilie kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Immobilie kaufen in St. Johann im Pongau
  • Immobilie kaufen in Zell am See
  • Immobilie mieten in Kitzbühel
  • Immobilie mieten in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie mieten in Salzburg
  • Immobilie mieten in Salzburg-Stadt
  • Immobilie mieten in Salzburg-Umgebung
  • Immobilie mieten in Zell am See
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie verkaufen im Flachgau
  • Immobilie verkaufen im Lungau
  • Immobilie verkaufen im Pinzgau
  • Immobilie verkaufen im Pongau
  • Immobilie verkaufen im Tennengau
  • Immobilie verkaufen in Kitzbühel
  • Immobilie verkaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Immobilie verkaufen in Salzburg
  • Immobilie verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Immobilie verkaufen in Zell am See
  • Immobilie weiterempfehlen
  • Immobilien Finanzierung
  • Immobilien in Bad Hofgastein kaufen
  • Immobilien in Fieberbrunn kaufen
  • Immobilien kaufen in St. Johann in Tirol
  • Immobilienexperten Zell am See
  • Immobilienmakler – Unser Tätigkeitsgebiet
  • Impressum
  • Kaufen
  • Kaufnebenkosten
  • Kaufpreisrechner
  • Kontakt
  • Mieten
  • Mietwohnung in St. Johann im Pongau
  • Mietwohnung in St. Johann in Tirol
  • PDF-Download
  • Ratgeber
  • Ratgeber zum Download
  • Ratgeber: Immobilie in der Scheidung
  • Ratgeber: Immobilien erben
  • Ratgeber: Immobiliensanierung
  • Ratgeber: Immobilienwelt
  • Ratgeber: Privater Immobilienverkauf
  • Ratgeber: Verkaufen zum Höchstpreis
  • Ratgeber: Wohnen im Alter
  • SAGE Immobilien: Ihr Immobilienmakler in Zell am See
  • Sitemap
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Altenmarkt-Zauchensee
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bachwinkl
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bad Gastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bad Hofgastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Bramberg am Wildkogel
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Brixen im Thale
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Dienten
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Dorfgastein
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Eben im Pongau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Filzmoos
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Flachau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Goldegg
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Großarl
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hinterthal
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hollersbach im Pinzgau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Hopfgarten im Brixental
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Kaprun
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Kirchberg
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Krimml
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Leogang
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Maria Alm
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Mühlbach am Hochkönig
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Neukirchen am Großvenediger
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Obertauern
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Radstadt
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Rauris
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Saalbach-Hinterglemm
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Sankt Veit im Pongau
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Schladming
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in St. Johann-Alpendorf
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Wagrain
  • Ski-Immobilie kaufen / verkaufen in Zell am See
  • Ski-Immobilien kaufen / verkaufen
  • Ski-Immobilien kaufen / verkaufen in Kitzbühel
  • Startseite
  • Team
  • Terminvereinbarung
  • test
  • Testimonials
  • Unternehmen
  • Unverbindliches Angebot
  • Vielen Dank
  • Widerrufsrecht
  • Wohnung kaufen
  • Wohnung kaufen in Bad Gastein
  • Wohnung kaufen in Kitzbühel
  • Wohnung kaufen in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Wohnung kaufen in Salzburg
  • Wohnung kaufen in Salzburg-Stadt
  • Wohnung kaufen in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung kaufen in St. Johann im Pongau
  • Wohnung kaufen in Zell am See
  • Wohnung mieten
  • Wohnung mieten in Kitzbühel
  • Wohnung mieten in Saalfelden am Steinernen Meer
  • Wohnung mieten in Salzburg
  • Wohnung mieten in Salzburg-Stadt
  • Wohnung mieten in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung mieten in Zell am See
  • Wohnung verkaufen
  • Wohnung verkaufen in Bad Gastein
  • Wohnung verkaufen in Bad Hofgastein
  • Wohnung verkaufen in Bischofshofen
  • Wohnung verkaufen in Kaprun
  • Wohnung verkaufen in Kitzbühel
  • Wohnung verkaufen in Salzburg
  • Wohnung verkaufen in Salzburg-Stadt
  • Wohnung verkaufen in Salzburg-Umgebung
  • Wohnung verkaufen in St. Johann im Pongau
  • Wohnung verkaufen in Zell am See

Kategorien

  • Allgemein
  • Gewerbeimmobilien
  • Haus bauen
  • Immobilie kaufen
  • Immobilie mieten
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie vermieten
  • Immobilienbewertung
  • Immobilienfinanzierung
  • Kitzbühel
  • Ratgeber
  • Rechtliches
  • Salzburg
  • Salzburg Stadt
  • Umzug
  • Wohnen
  • Zell am See

Archiv

  • September 2022
  • Oktober 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Oktober 2017
  • September 2017
  • August 2017
  • Juli 2017
  • Mai 2017
  • März 2016

Kontakt

SAGE Immobilien Real Estate GmbH
Salzmannstraße 5
5700 Zell am See, Salzburg, Österreich
E-Mail: info@sage-immobilien.at
Telefon: +43 6542 70 170

Zum Weiterstöbern

  • Kaufen
  • Haus kaufen
  • Wohnung kaufen
  • Immobilie kaufen
  • Immobilie mieten
  • Wohnung mieten
  • Ski Immobilien
European Property Awards Winner 2022-2023 Apartment & Chalet Rental Zell am See
© 2024 - SAGE Immobilien
  • Link zu WhatsApp
  • Link zu Facebook
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
  • Kontakt
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Bitte bestätigen