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Wohnbauförderung – Die Mittel und Wege zur Landesförderung

Wohnbauförderung – Die Mittel und Wege zur Landesförderung

19. April 2018/in Immobilienfinanzierung, Ratgeber/von Stefan Gassner

Sich die eigenen vier Wände zu leisten, ist ganz schön teuer und nicht jeder hat das nötige Kleingeld auf einen Schlag zur Hand. Damit aber nicht zu tief in die eigene Tasche und in die des Kreditgebers gegriffen werden muss, greift einem das Land mit der Wohnbauförderung unter die Arme. In welchen Fällen man Landesförderung für den Eigenheimerwerb ansuchen kann und welche Beträge man in etwa erwarten kann, finden Sie hier zusammengefasst.

Arten der Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderungen werden in den Landesregierungen entschieden. Sie legen gewisse Schwerpunkte und die Höhe der Förderungen fest. Im Vergleich der verschiedenen Bundesländer-Lösungen kristallisieren sich aber folgende vier Hauptkategorien an Fördermöglichkeiten heraus:

  • Förderungen von Hauskauf und Hausbau
  • Mietbeihilfen
  • Geförderter Wohnbau
  • Sanierungsförderungen

Wir sind spezialisiert auf den Salzburger und Tiroler Raum und haben aus diesem Grund einen genaueren und quasi exemplarischen Blick auf die Konditionen der Eigenheimförderung in diesen beiden Bundesländern geworfen.

Wohnbauförderung des Landes Salzburg

Das Land Salzburg unterstützt die Finanzierung der Wohnsituation auf 5 Arten, auf die wir im Folgenden etwas näher eingehen wollen:

#1: Kaufförderung

Die Kaufförderung betrifft den Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses in einer Gruppe. Verkäufer einer solchen Liegenschaft sind in der Regel Bauträger. Gefördert werden nur begünstigte Personen. Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EUR 320,- pro m2. Zu diesem Grundbetrag werden noch Zusatzförderungen hinzugezählt, je nach Situation der Familie oder des Hauses, etwa für Alleinerziehende, Jungfamilienförderung oder energieökologisch gebaute Häuser.

Die Fördersumme wird frühestens nach Übergabe der Wohnungen ausbezahlt. Beantragt werden sollte die Förderung so früh als möglich, etwa sobald das Kaufobjekt ausgewählt wurde. Die Deadline für die Antragsstellung liegt bei 6 Monaten nach der Wohnungsübergabe. Im Land Salzburg ist das Ansuchen bereits online möglich.

#2: Errichtungsförderung im Eigentum

Errichtungsförderung im Eigentum

© Smole – stock.adobe.com

Unter diese Förderungsart fällt der Hausbau und die Erschließung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- und Einbau.

Für Neubauten bekommt man je m2 EUR 280,-; für Auf-, Zu- und Einbauten beträgt der Satz EUR 300,- pro m2.

Es bestehen bei dieser Wohnbauförderung dieselben Zuschläge für Alleinerziehende etc., wie bei der Kaufförderung.

Die Förderung wird fällig, sobald der Bau vollendet ist bzw. das Wohnobjekt in Benützung genommen wird (Hauptwohnsitznutzung).

Bei dieser Förderungsart ist man als begünstigte Person dazu verpflichtet das geförderte Objekt auch dann für mindestens 25 Jahre als Wohnraum zu nutzen. Sollte die geförderte Liegenschaft nicht 25 Jahre genützt werden, ist die Förderung anteilig zurückzubezahlen. Eine Absicherung erfolgt diesbezüglich im Grundbuch.

#3 und #4: Errichtung von Miet(-kauf)wohnungen und Wohnheimen

Die Förderungen von Miet(-kauf)wohnungen und Wohnheimen möchten wir nicht unerwähnt lassen, fassen sie aber nur kurz unter einem gemeinsamen Punkt zusammen. Es handelt sich hierbei um die Errichtung von geförderten Mietwohnungen oder Wohnheimen, die meist von der Gemeinde, juristischen Personen, gemeinnützigen oder gewerblichen Bauträgern in Auftrag gegeben werden, um sie dann (einer bestimmten Gruppe) zur Miete anzubieten.

Dazu gehören etwa Genossenschaftswohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Schüler- und Studentenwohnheime, Seniorenheime, etc. Die Förderbeträge umfassen verschiedene Fixbeträge je Wohneinheit.

#5: Sanierungsförderung

Sanierungsförderung – eine Orientierungshilfe

© herreneck – stock.adobe.com

Die Sanierungsförderung kümmert sich um verschiedene Arten der Wohnraumoptimierung, etwa zur Senkung des Heizwärmebedarfs (HWB) oder des Wohnkomforts für beeinträchtigte Menschen. Sie fördert die umfassende oder Teilsanierung unter der Voraussetzung, dass das Gebäude älter als 5 Jahre alt ist.

Für ökologische Maßnahmen, das betrifft beispielsweise die Förderung einer Photovoltaik-Anlage, ist keine Altersgrenze des Objekts gegeben.

Dieser finanziellen Hilfeleistung haben wir einen eigenen, detaillierten Artikel gewidmet.

#6: Mietkaufförderung

Punkt #3 handelte bereits von der Errichtung von Mietkaufwohnungen. Nun ist es aber eben auch möglich, als MieterIn einer Mietkaufwohnung, diese nach einer gegebenen Frist ins Eigentum übergehen zu lassen und eine Förderung in der Höhe von maximal EUR 500,- pro m2 zu beantragen.

Diese wird allerdings auf eine Förderdauer von 25 Jahre gerechnet, wobei die bisherige Dauer des Mietverhältnisses davon abgezogen wird. Nun muss man aber, bevor man eine Mietkaufwohnung kaufen kann, bereits mindestens 10 Jahre in der Wohnung gewohnt haben. Es wird also hier in jedem Fall zu einer anteiligen Kürzung der Förderung kommen.

#7: Wohnbeihilfe (Mietzuschuss)

Siebenter und letzter Punkt betrifft die Förderung von Mietwohnungen. Der Förderbetrag ist die Differenz zwischen zumutbaren und dem sogenannten maßgeblichen Wohnaufwand. Letzteren kann man beim Vermieter in Erfahrung bringen.

Die Tiroler Wohnbauförderung

Die Tiroler Landesregierung fördert folgende finanzielle Wohnbauprojekte:

  • Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen
  • Bauvorhaben in verdichteter Bauweise
  • Kauf oder Miete von geförderten Wohnungen
  • Erwerb eines bestehenden Wohnobjektes
  • Sanierungsförderung und Erweiterung von Wohnraum
  • Wohnbeihilfen für geförderte Objekte
  • Mietzins- und Annuitätenbeihilfe für nichtgeförderte Objekte

Im Rahmen dieses Artikels gehen wir genauer auf die ersten beiden Punkte ein, denn die fallen im eigentlichen Sinn unter die Förderung von Wohnbau – bzw. wird das bei der Tiroler Förderstelle so aufgefasst.

Die finanzielle Hilfe bei der Wohnraumerrichtung äußert sich in Tirol vor allem in günstigen Landesdarlehen bzw. (in Form von ‚nicht rückzahlbaren Förderungen‘) in Wohnbauschecks. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein Landeskredit zwar einen höheren Betrag zur Verfügung stellt, jedoch (mit recht günstigen Konditionen) zurückgezahlt werden muss. Der Wohnbauscheck besteht hingegen aus einem Fixbetrag, der etwa um die Hälfte geringer ist, aber nicht abbezahlt werden muss.

Zusatzförderungen bekommt man auch hier (wie in Salzburg) durch energieeffiziente Bauweise, außerdem besteht eine Einkommensgrenze von EUR 2.700,- pro Monat und Person (bzw. EUR 5.200,- für 4 Personen und + EUR 350,- je weiterer Person)

Für verdichtete Bauweise und Schaffung von Wohnraum, ohne Grund zu Verbrauchen (etwa beim Ausbau eines Dachbodens) stehen noch weitere Förderkonditionen zur Verfügung. So sind bei verdichteter Bauweise die Fördersummen höher je kleiner der verbaute Grund ist. Die Förderbeträge pro m2 verbaute Grundfläche reichen von EUR 620,- (bei 350 bis 400 m2) bis EUR 1050,- (bei unter 200 m2). Die förderbare Nutzfläche reicht bis 110 m2.

 

Zusammenfassend kann eigentlich nur eines gesagt werden: Die Landschaft der Förderungen, besonders was energieeffizientes und umweltfreundliches Bauen betrifft, ist groß. Vielleicht haben Sie in unserem Artikel Ihre Förderung nun bereits gefunden.

Titelbild: © mdworschak – stock.adobe.com

 

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